Corporate

Im Bereich Corporate beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend im Gesellschaftsrecht. Hierzu gehören:

  • Gründung von Unternehmen
  • Gesellschafterversammlungen und Tagesgeschäft
  • Publikumsfonds (z.B. Begleitung von Restrukturierungen und Transaktionen)
  • Gesellschafterstreitigkeiten (z.B. Einziehungen)
  • Manager- und Organhaftungsfälle (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder; Aufsichtsratsmitglieder) mit oder ohne D&O-Versicherung
  • Beratung des Managements (z.B. Haftungsthemen, Dienstverträge, Incentivierungsprogramme)

Unsere Gesellschaftsrechtler sind mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen bei der Betreuung nationaler und internationaler Mandate bestens vertraut. Aus der Tätigkeit für internationale Großkanzleien kennen wir länderübergreifende Großprojekte, die Beratung institutioneller Investoren und die auf Unternehmerpersönlichkeiten und mittelständische Familienunternehmen zugeschnittene Beratung. Auch die Inhouse-Perspektive von Unternehmensjuristen ist uns durch eigene Berufserfahrung und Secondments gut bekannt.

Tätigkeitsbeispiele unserer Anwälte aus der jüngeren Zeit sind:

  • Beratung zum Beteiligungsmanagement im Medien- und Industriebereich
  • Beratung einer Unternehmensgruppe im Digitalbusiness bei gruppeninternen Finanzierungen
  • Beratung bei der Aufspaltung eines Unternehmens mit nicht durch Eigenkapital gedecktem Fehlbetrag
  • Beratung mehrerer Unternehmen bei der Etablierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (Equity, Sweet Equity, Virtual Shares)
  • Beratung von Fondsgesellschaften bei Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen, insbesondere zu Objektveräußerungen, Restrukturierungen, Kapitalerhöhung (einschließlich Führung von Beschlussmängelstreitigkeiten)
  • Unternehmensnachfolge (einschließlich erbrechtlicher Themen) / Unternehmertestament